Henry Maske
Weltmeister Boxen
Einer von mehr als 70 Olympiasiegern, Welt- und Europameistern, die in unserem Verein eine lebensrettende Idee unterstützen.
Einer von mehr als 70 Olympiasiegern, Welt- und Europameistern, die in unserem Verein eine lebensrettende Idee unterstützen.
Im Organspendeausweis kann jeder seine Entscheidung schriftlich dokumentieren. Der Ausweis lässt verschiedene Möglichkeiten zu: Man kann der Organspende zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe ausschließen, nur einzelne Organe und Gewebe spenden oder eine Organ- und Gewebespende insgesamt ablehnen.
Es gibt viele Argumente. Das wichtigste ist, dass man anderen Menschen mit dieser Entscheidung die Chance zum Weiterleben schenkt. Und: jeder kann ja plötzlich selbst in die Situation geraten, auf eine lebensrettende Organspende angewiesen zu sein.
Nein. In jedem Alter ist eine Entscheidung für die Organspende möglich. Was zählt, ist die Funktionstüchtigkeit der Organe. Diese hängt nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Laut Transplantationsgesetz können auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.
Fortschritte in der Medizin ermöglichen es, sehr unterschiedliche Organe und Gewebe nach dem Tod eines Menschen auf einen anderen zu übertragen. So können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut (Organe) sowie die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes des Knorpelgewebes und der Sehnen (Gewebe) transplantiert werden.
Hier gibt es sehr harte gesetzliche Regelungen: Eine Organspende ist nur möglich, wenn zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders festgestellt haben. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns. Die zweite Voraussetzung für eine Organspende ist die Einwilligung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen.
Ja natürlich, denn oberstes Ziel der Ärzte und aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Manchmal kommt jedoch jede Hilfe zu spät. Die Krankheit oder Unfallfolgen haben das Gehirn so schwer geschädigt, dass auch mit allen intensivmedizinischen Maßnahmen eine Lebensrettung nicht möglich ist. Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage einer Organspende. Es kommen also nur Menschen als Organspender in Frage, bei denen ein Hirntod vorliegt.
Mehr zum Ablauf einer Organspende
Es gibt festgelegte Kriterien, nach denen die Vermittlungsstelle Eurotransplant die gespendeten Organe an die Patienten auf den Wartelisten vergibt. Für Deutschland hat die Bundesärztekammer genaue medizinische Richtlinien verfasst. Im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht. So besteht für alle Wartelisten-Patienten Chancengleichheit.
Ja. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme in jeder gewünschten Weise vom Verstorbenen verabschieden. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.
In Deutschland, wie auch in Dänemark, Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. In anderen Ländern, wie Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden.
Mehr zum Transplantationsgesetz
Auf alle Fragen zur Organspende und zum Organspendeausweis liefert unser Partner Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Antworten: www.organspende-info.de
Wer lieber telefonisch fragt: Antworten gibt es auch unter der gebührenfreien Nummer 0800-90 40 400 beim Infotelefon Organspende. Das ist ein gemeinsamer Service der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Das Infotelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr besetzt.